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   AG Hamburg-Blankenese, 09.07.2002 - 506 II 13/02   

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https://dejure.org/2002,22050
AG Hamburg-Blankenese, 09.07.2002 - 506 II 13/02 (https://dejure.org/2002,22050)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 09.07.2002 - 506 II 13/02 (https://dejure.org/2002,22050)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - 506 II 13/02 (https://dejure.org/2002,22050)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen inhaltlicher Unbestimmtheit; Umfang der Prüfungskompetenz des Gerichts; Widerspruch einer Nutzung zur Zweckbestimmung einer Teilungserklärung; Auf Ausnahmefälle beschränkte Nutzung eines Spielraumes und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 23 ff. WEG
    Konkretisierungsbeschluss

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 144
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 09.07.2002 - 506 II 13/02
    Es handelt sich insbesondere insoweit nicht um einen die Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ändernden Beschluss, der nach der Entscheidung des BGH vom 20.09.2000 (MDR 2000, 1367) nichtig wäre.
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 09.07.2002 - 506 II 13/02
    In diesem Sinne hatte bereits das Hanseatische Oberlandesgericht (ZMR 2000, 628) und später auch der BGH (ZMR 2000, 845) entschieden.
  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 15 W 103/00

    Fortbestehen eines Wohnungsrechts nach Aufteilung des belasteten Grundstücks in

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 09.07.2002 - 506 II 13/02
    Zu dieser Abgrenzung vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, ZMR 2000, 630, sowie BayObLG, ZMR 2000, 546.
  • OLG Hamburg, 26.02.2002 - 2 Wx 10/01

    Bei der Nutzung von Wohnungs-Teileigentum ist die Frage der regelmäßigen Nutzung

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 09.07.2002 - 506 II 13/02
    Hierzu hat das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 26.02.2002 (ZMR 2002, 455) eindeutig entschieden, dass auch gelegentliche Störungen, die auch bei einer eindeutig teilungserklärungsgemäßen Nutzung (vgl. Ziffer 1 der Nutzungsordnung sowie § 2 Abs. 2 g der Teilungserklärung) vorkommen können, lediglich zum Einschreiten des Antragstellers, gestützt auf § 1004 BGB berechtigen, aber nicht hier zum generellen Verbot von privaten Feierlichkeiten im Spiel- und Hobbyraum.
  • OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen mangelnder

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 09.07.2002 - 506 II 13/02
    Insbesondere ist die hier vorliegende Fallkonstellation nicht mit der vom LG Hamburg im Beschluss vom 15.11.2000 (ZMR 2001, 480) sowie vom Hanseatischen Oberlandesgericht im Beschluss vom 27.03.2001 (ZMR 2001, 725) entschiedenen Sachverhalt vergleichbar.
  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 3/00

    Baurechtliche Pflichten von Wohnungseigentümern untereinander

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 09.07.2002 - 506 II 13/02
    Zu dieser Abgrenzung vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, ZMR 2000, 630, sowie BayObLG, ZMR 2000, 546.
  • LG Hamburg, 15.11.2000 - 318 T 84/00
    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 09.07.2002 - 506 II 13/02
    Insbesondere ist die hier vorliegende Fallkonstellation nicht mit der vom LG Hamburg im Beschluss vom 15.11.2000 (ZMR 2001, 480) sowie vom Hanseatischen Oberlandesgericht im Beschluss vom 27.03.2001 (ZMR 2001, 725) entschiedenen Sachverhalt vergleichbar.
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